Liebe Kunden der Pferdedentalpraxis Jan Fiedler !

Ich möchte Ihnen einige wichtige Informationen zur novellierten Gebührenordnung für Tierärzte, kurz GOT, die am 22.November 2022 in Kraft tritt, mitteilen. Dies betrifft natürlich in erster Linie Zahnbehandlungen durch mich.

Auf der Internetseite der Bundestierärztekammer können Sie die GOT einsehen:

https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got/

Ich habe Ihnen die GOT und ein paar allgemeine Infos sowie mein aktualisiertes Infoschreiben Zahnbehandlung in den Anhang getan. Diese Informationen bitte ich bei Sammelterminen auch an die anderen Teilnehmer weiterzuleiten.

Vorweg muss ich darauf hinweisen, dass es sich bei allen genannten Preisen um die Nettopreise handelt. Das macht Sinn , weil die 19 % Umsatzsteuer, die bei jedem Posten anfallen, im Grunde direkt an das Finanzamt wandern, insofern ein durchlaufender Posten für mich sind und somit eigentlich direkt von Ihnen als Zahlender eine Steuerabgabe darstellen, genauso wie bei allen anderen Käufen durch Sie.

Die GOT unterscheidet zwischen dem einfachen, doppelten und dreifachen Gebührensatz. Es liegt im Ermessen des Tierarztes, für seine Tätigkeit den ein- bis dreifachen Satz zu berechnen. Gründe für erhöhte Sätze können vielfältig sein, z.B. besonders aufwändige Behandlungen, Spezialisierung und Erfahrung des Behandlers usw.

Drei für die Preisbildung wichtige Punkte will ich erläutern:

1. Wegegeld nach §10

Es beträgt 3,50 pro gefahrenem Doppelkilometer, d.h. bei einem Anfahrtsweg von z.B. 20 km fallen 70,- Wegegeld an. Das klingt erstmal viel, wird dann allerdings auf die einzelnen Kunden verteilt, die auf einer Tour besucht werden. Praktisch gestaltet sich diese Berechnung sehr schwierig, wenn ich auf einer Tagestour beispielsweise 6 Kunden an drei unterschiedlich entfernten Ställen anfahre. Um unnötige Diskussionen darüber zu vermeiden, werde ich Entfernungspauschalen bei geplanten Terminen (außerordentliche Termine ausgenommen) festlegen.

2. GOT Punkt 40: Hausbesuch

Da ich diesen Punkt für sehr strittig halte, werde ich ihn individuell handhaben. Er muss natürlich auf jeder Abrechnung ausgewiesen werden.

3. GOT Punkte 929 und 930

Dies sind die für die Zahnbehandlung relevanten Gebühren, wenn es sich um routinemäßige Behandlungen handelt ohne besondere Extras. Dies ist sehr dürftig ausgefallen und deshalb wird für Leistungen, die nicht in der GOT aufgeführt sind, der §8 – Außerordentliche Leistungen – herangezogen werden müssen.

Zurück zu den Punkten 929 –  Okklusionskorrektur, Entfernung scharfer Kanten, Pferd, Hausequiden, Kameliden –

Einfacher Satz: 34,50

Dieser Punkt trifft am häufigsten zu für Pferde, die regelmäßig in dem empfohlenen Intervall professionell zahnbehandelt werden.

GOT Punkt 930 – Okklusionskorrektur, systematische Beseitigung von Okklusionshindernissen, Einschleifen, Pferd, Hausequiden, Kameliden

Einfacher Satz: 78,29

Dies trifft fast immer zu bei Pferden, die unregelmäßig oder noch nie zahnbehandelt wurden, die Fehlstellungen aufweisen, denen einzelne Zähne fehlen und deren Kaubewegungen entweder in seitlicher oder Vor – Rückbewegung beeinträchtigt sind (meine Definition von Okklusionshindernissen).

Wem dies Alles zu detailliert und irritierend sein sollte, fasse ich zusammen:

Zahnbehandlungen werden teurer, Wiederholungsbehandlungen in regelmäßigen Intervallen werden belohnt, die bisherigen Kosten werden sich um ca. 20 – 25 % erhöhen.

 

Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel der tierärztlichen Abrechnung bringen.